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AKTUELLES
Das neue Sterbeverfügungsgesetz
Mit 01.01.2022 ist das Sterbeverfügungsgesetz in Kraft getreten und mit diesem die Möglichkeit, eine Sterbeverfügung zu errichten.
In der Sterbeverfügung kann eine sterbewillige Person, die an einer unheilbaren oder schweren, dauerhaften Krankheit mit anhaltenden Symptomen leidet, nach zwei ärztlichen Aufklärungen bei einem/-r Notar/-in oder einer Patientenvertretung ihren Entschluss fassen, ihr Leben zu beenden und sich dabei auch der Hilfe durch dritte Personen bedienen.
Genauere Informationen über die Voraussetzungen und die Wirksamkeit von Sterbeverfügungen finden sie unter Aktuelles.
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